WEG-Verwaltung
Die Aufgaben einer professionellen WEG-Verwaltung im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetz (WEG) lassen sich in vier große Bereiche untergliedern: Die organisatorische und beratende Verwaltung, die kaufmännische sowie die technische Verwaltung und die Verwaltung unter den juristischen Aspekten der aktuellen Rechtsprechung.
Grundlegende Verwaltungsaufgaben:
Unsere Leistungen
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
- Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
Rechtliche Verwaltung:
- Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Beendigung, insbesondere Kündigung vorgenannter Verträge
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer
- Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer
Finanz- und Vermögensverwaltung
- Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
- Rechnungswesen
- Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftspläne
- Einziehung von Hausgeldern inkl. Mahnwesen
- Erstellung der Jahresabrechnungen und Rechnungslegung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
- Beauftragung und Überwachung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- sonstige technische Verwaltungsleistungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Unsere Referenzen
- Bad Friedrichshall, 3 WEG´s mit insgesamt 15 Einheiten
- Neunstadt am Kocher, 1 WEG mit 11 Einheiten
- Weinsberg, 1 WEG mit 4 Einheiten
- Mainhardt-Geißelhardt, 1 WEG mit 4 Einheiten